Stand: Mai 2024
Organisation
Dieser Wettbewerb wird von der Volg Konsumwaren AG (nachfolgend «Veranstalter»), Deltastrasse 2, 8404 Winterthur, veranstaltet. Der Wettbewerb soll den Kundinnen und Kunden Freude bereiten und einen Mehrwert zu ihrem Einkauf bieten.
Die Auswahl aller Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch den Veranstalter.
Das Gewinnspiel steht in keiner Art und Weise in Verbindung mit Instagram und wird weder durch Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Schweizer Wohnsitz. Kinder und Jugendliche, die das
16. Altersjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der erziehungsberechtigten Person teilnehmen. Zur Sicherheit darf die entsprechende Einwilligung der Volg Konsumwaren AG jederzeit schriftlich verlangt werden.
Ausschluss
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Veranstalters aus dem Bereich Kommunikation/Werbung, Gewinnspielvereine, Nutzerinnen und Nutzer automatisierter Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschliessen, beispielsweise
– bei Verstössen gegen die Teilnahmebedingungen
– bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen (beispielsweise durch die Nutzung einer Betrugssoftware)
Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnerinnen und Gewinnern – keine Korrespondenz geführt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.
Abbruch
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus/an der Spielmechanik vorzunehmen sowie den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder abzubrechen, auch vor dem angekündigten Ende des Wettbewerbs.
Preise
Der Veranstalter stellt für den Wettbewerb über die Laufzeit von insgesamt 4 Wochen folgende Preise zur Verfügung:
– 4 E-Bikes von LANDI nach Wahl im Wert von maximal 1 499 Franken sowie je ein Volg-Velotrikot dazu.
– 40 Volg-Velotrikots (10 Stück pro Woche, 1 pro Gewinnerin/Gewinner).
Pro Woche wird unter allen Teilnehmenden der jeweiligen Woche ein E-Bike mit einem Volg-Velotrikot verlost. Zusätzlich werden unter allen anderen Teilnehmenden der jeweiligen Woche insgesamt weitere 10 Volg-Velotrikots verlost.
Teilnahme
Um am Wettbewerb teilzunehmen, werden die Teilnehmenden aufgefordert, mit dem Velo zu einem Volg-Laden zu fahren, ein Bild aufzunehmen, das mindestens eine Person und den Volg-Laden zeigt – und dieses auf der Website velovolg.ch hochzuladen.
Durch das Hochladen auf velovolg.ch nehmen die Teilnehmenden automatisch an der Verlosung teil.
Jede Person kann mehrmals teilnehmen, auch innerhalb einer Woche, allerdings nicht mehrmals mit dem gleichen Bild und nur einmal alle 24 Stunden.
Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Kaufzwang.
Ablauf
Der Wettbewerb velovolg.ch läuft vom 27. Mai 2024 bis 23. Juni 2024 und wird in vier Runden gespielt:
1. Runde: Ziehung am 3. Juni 2024
2. Runde: Ziehung am 10. Juni 2024
3. Runde: Ziehung am 17. Juni 2024
4. Runde: Ziehung am 24. Juni 2024
Bilder können pro Runde jeweils von Montag bis Sonntag eingereicht werden. Die Teilnahmefrist endet jeweils am Vortag der Ziehung (Sonntagabend) um Mitternacht. Alle danach eingereichten Bilder werden für die nächste Runde berücksichtigt. Die letzte Einreichung ist am Sonntagabend, 23. Juni 2024, bis Mitternacht möglich.
Verlosung
Die Preise werden unter allen Teilnehmenden der jeweiligen Runde verlost.
Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden dabei per Los ermittelt.
Alle Verlosungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch den Veranstalter statt.
Gewinnbekanntgabe und -auszahlung
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Laufe der auf die Ziehung folgenden Woche per E-Mail benachrichtigt. Danach werden die Preise per Post verschickt.
Gewinne, welche bis spätestens drei Monate nach Benachrichtigung nicht ausgehändigt werden können, verfallen ersatzlos.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Löschung
Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht auf Löschung von eingereichten Bildern vor. Die Teilnehmenden sichern insbesondere zu, dass die eingereichten Bilder keine widerrechtlichen Inhalte beinhalten. Einreichungen, die Spirituosen, Tabak, Gesetzesverstösse, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder sonstige Anstössigkeiten zum Gegenstand haben oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren, werden vom Veranstalter von der Website entfernt. Eine Benachrichtigung über die Löschung erfolgt nicht.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb VeloVolg erteilen die Teilnehmenden dem Veranstalter ein einfaches, räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die Dauer des Wettbewerbs 2024 und die Dauer des Wettbewerbs 2025, um die eingereichten Bilder für die PR-Arbeit zu nutzen.
Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, Vervielfältigung, Abbildung, Bearbeitung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung des Veranstalters. Der Beitrag darf insbesondere auch im Internet und in den sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook, TikTok) veröffentlicht werden. Im Beitrag wird das Bild mit dem Vornamen der Teilnehmenden angezeigt. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass Beiträge im Internet (velovolg.ch, volg.ch) und insbesondere auch in sozialen Netzwerken von beliebigen Personen abgerufen werden können und dass trotz aller technischen Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass solche Personen die Aufnahmen weiterverwenden oder an Dritte weitergeben. Auch ist das Löschen von Beiträgen in sozialen Netzwerken nicht vollumfänglich möglich.
Mit der Teilnahme bestätigen die Teilnehmenden, dass sie uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Beiträgen verfügen. Die Teilnehmenden garantieren zudem, dass die eingereichten Beiträge frei von jeglichen Rechten Dritter sind. Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gewonnenen personenbezogenen Daten werden, soweit in den vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht anders vermerkt, weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Veranstalters: volg.ch/datenschutz.
Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Winterthur.